Die Aufgaben einer Gemeinde sind vielfältig. Sie sorgen für die Infrastruktur, wie Straßen und Wege, Energie, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Umweltschutz; sie erschließen Wohngebiete und Gewerbegebiete und fördern über die Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen das Arbeitsplatzangebot; sie sorgen für Kinderbetreuung und Seniorenheime, stellen Freizeitangebote zur Verfügung.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben garantiert das Grundgesetz den Gemeinden ein hohes Maß an Eigenständigkeit und einen breiten Gestaltungsspielraum. Dazu zählt nicht zuletzt die kommunale Finanzhoheit, also das Recht, weitgehend autonom zu entscheiden, was mit den ihnen zur Verfügung stehenden Geldmitteln planerisch gemacht werden soll.

Zwei Drittel bis drei Viertel aller öffentlichen Investitionen werden auf Gemeindeebene getätigt. Den gewählten Kommunalpolitikern, insbesondere in den Gemeindevertretungen, kommt dabei eine hohe Verantwortung zu.

Die Aufgaben einer Gemeinde gliedern sich in folgende Gruppen auf:

  • Freiwillige Aufgaben, deren Erfüllung gänzlich in die Entscheidung der Gemeindevertretung gestellt ist: Dazu zählen z.B. der Bau eines Bürgerhauses, eine Ortskernsanierung oder Zuschüsse an Vereine.
  • Pflichtaufgaben ohne Weisung: Sie müssen erfüllt werden, aber über das „Wie“ entscheidet die Gemeindevertretung. Dazu gehören Kindergärten, Schulen, Friedhöfe, Kläranlagen. Allerdings sind die Entscheidungsspielräume durch Vorgaben des Landes oder durch Vergabekriterien für Zuschüsse eingeengt.
  • Pflichtaufgaben nach Weisung: Hier wird staatlicherseits vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Dazu gehört z. B. die Organisierung der Kommunalwahlen.
  • Staatliche Aufgaben, bei denen sich der Staat (ob Land oder Bund) der Gemeindeverwaltung lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen bedient: Hierzu gehört vor allem der Bereich der Ordnungsverwaltung.

Ein ehrenamtlicher Kommunalpolitiker trägt eine hohe moralische sowie fachliche Verantwortung. Dies ist vergleichbar mit einem ehrenamtlich in der Feuerwehr oder Rettungsdienst tätigen Bürger/in. Wer sich in der Kommunalpolitik ernsthaft engagiert, muss seine Freizeit opfern, um sich in die Sachgebiete von A – Z einzuarbeiten. Dabei sind oftmals Entscheidungen zu treffen, die nicht die Individualinteressen von betroffenen Bürgern/innen zu berücksichtigen haben, sondern am Gemeinwohl orientiert sind.

Quellen
Bundeszentrale für politische Bildung
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

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