Am 21.02.2017 wurde dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Stefan Burkard ein Brief der BfK zugestellt:

Brief der BfK an den Fraktionsvorsitzenden der CDU Fraktion (PDF)

Nun folgte am 25.02.2017 eine „Erinnerungs-E-Mail“ des Fraktionsvorsitzenden der BfK Martin Müller mit folgendem Inhalt, Zitat Anfang:

“Sehr geehrter Herr Burkard,
wir hatten Sie um Beantwortung unserer Anfrage zum Rücktritt von Jakob Brähler bis zum Abend des 22.02.2017 gebeten. Leider haben wir bis jetzt keine Antwort von Ihnen erhalten und fordern Sie hiermit nochmals zur Beantwortung auf.
Sollten wir bis zum 28.02.2017 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben sehen wir uns gezwungen die Fragen zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Müller

Fraktionsvorsitzender
Bürger für Kalbach (BfK)”

Zitat Ende.

Jeder kann sich selbst fragen, was diese Attacke gegen Stefan Burkard bewirken soll.

Zum Hintergrund:
Nach § 24 Abs. 1 und 2 HGO ist ein ehrenamtlich Tätiger zu Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Genehmigung bedürfen.

In dem vorliegenden Versuch der BfK bedeutet dies:
Der Fraktionsvorsitzende darf einer anderen Fraktion keine Auskünfte geben. Stefan Burkard wird unter den Voraussetzungen des § 24 HGO der Kommunalaufsicht selbstverständlich Auskunft geben.

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