Der Gemeindevorstand wird gebeten, Informationen über den Kooperationsvertrag mit der Stiftung Mutter Teresa zur Verfügung zu stellen. Der vor vielen Jahren geschlossene Kooperationsvertrag soll vorgelegt werden. Nach unserer Kenntnis wird den Kalbacher Bürgern eine privilegierte Belegung eingeräumt. Unklar ist, wie dieser Vertrag mittlerweile ausgelegt und mit Leben gefüllt ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten zehn Jahren (ab 2005) das Altenheim in Neuhof genutzt?
  • Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit eines Kalbacher Bürgers bei einer Belegungsanfrage?
  • Wie stellen sich die finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber der Stiftung bzw. der Gemeinde Neuhof genau dar und wie werden diese im Haushalt abgebildet?

Sobald diese Fragen schriftlich beantwortet sind, könnte  ein Treffen mit der Leitung der Stiftung Mutter Teresa organisiert werden, um den Vertrag und die Belegung des Stiftes durch Kalbacher Bürgerinnen und Bürger zu erläutern. Zum Gespräch sollen auch die Fraktionsvorsitzenden sowie die Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Familie, Sport und Kultur eingeladen werden.

Begründung:
Der Abschluss des Kooperationsvertrags mit der Stiftung Mutter Teresa liegt nun schon einige Jahre zurück. Damals wurden von Seiten der Gemeinde Kalbach 190.000,- € als Baukostenzuschuss der Stiftung bzw. der Gemeinde Neuhof zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug dazu sollten 1/3 der Plätze für Kalbacher Bürgerinnen und Bürger reserviert sein.

In der Bevölkerung werden immer wieder Stimmen laut, die aussagen, dass eine bevorzugte Belegung von 1/3 der zur Verfügung stehenden Plätze durch Kalbacher Bürger nicht immer sichergestellt wird und Kalbacher Bürger auf eine Warteliste gesetzt werden.

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